Haus- und Hafenordnung der Sportgemeinschaft Seesegeln Freest e. V

 

Das Vereinsgelände und das Vereinshaus mitsamt all seinen Anlagen und Einrichtungsgegenstände dient den sportlichen und gesellschaftlichen Interessen des Vereins. 

 

Die Vereinsmitglieder und Nutzer sind zu einem verantwortungsbewussten, umsichtigen und pfleglichen Umgang mit diesen Anlagen, Gebäuden und Einrichtungen verpflichtet. Die Vereinsmitglieder und Nutzer verhalten sich in einer Art und Weise, in der sie andere Personen nicht einschränken oder belästigen.

 

1. Geltungsbereich

 

Die Haus- und Hafenordnung regelt die Nutzung des Vereinshauses und des Vereinsgeländes.

 

2.    Nutzung des Vereinshauses

 

Die Nutzung des Vereinshauses und der Terrasse ist ausschließlich den Vereinsmitgliedern vorbehalten, außer den Teilnehmern genehmigter Veranstaltungen, Mitseglern und Familienangehörigen (siehe 3). 

             

Das Vereinshaus ist im Anschluss an die Nutzung in gereinigtem Zustand zu verlassen. Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise das Vereinsgeschirr, sind unmittelbar nach der Benutzung zu reinigen und an den dafür vorgesehenen Platz zurück zu stellen.   

 

Im Vereinsgebäude herrscht Rauchverbot.

             

Die Regler an den Heizkörpern des Vereinshauses dürfen nicht verstellt werden. Diese sind auf höchster Stufe eingestellt zu halten, da die Temperatur zentral gesteuert wird. Beim Verlassen des Vereinshauses ist die Heizungstemperatur am zentralen Heizungstemperaturregler abzusenken und das Licht auszuschalten. 

 

Die Lagerung von Privatgegenständen im Vereinshaus und in der Garage ist grundsätzlich nicht erlaubt (einzige Ausnahme: private Spinde im Heizungsraum). Bei Zuwiderhandlungen können abgelagerte Gegenstände vom Vorstand entfernt und ohne vorherige Rücksprache auf Kosten des Eigentümers entsorgt werden.

 

Alle Vereinsmitglieder tragen Sorge, dass das Vereinshaus und das Vereinsgelände nach Verlassen abgeschlossen werden. Jedes Mitglied schließt das Eingangstor bei seiner Ein- und Ausfahrt.

 

3.    Nutzung des Vereinsgeländes durch Gastlieger und Gäste 

 

Angemeldete Gastlieger (Tages- und Dauerlieger) und Gäste von Vereinsmitgliedern können die sanitären Anlagen, das Grillhaus und die Spielgeräte nutzen. Das Grillhaus wird dabei nur zum Grillen und nicht zum dauerhaften Aufenthalt genutzt. 

             

Gäste von Vereinsmitgliedern sind wie Gastlieger anzusehen, wenn sie sich länger als 3 Tage auf dem Vereinsgelände aufhalten. Das gastgebende Vereinsmitglied entrichtet für seine Gäste ab dem 4. Tag Gebühren in gleicher Höhe wie für einen Gastlieger (entsprechend den Hafengebühren für Gastlieger). 

             

Das Betreten und die Nutzung des Vereinsgeländes durch Minderjährige ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

             

 

4.    Verhalten im Hafen

 

das Betreten der Hafen- und Steganlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzer der Anlagen haben sich an nachstehende Ordnung zu halten.

 

Ein unbeaufsichtigtes Boot muss am Steg und an beiden Festmacherpfählen des Standes so belegt sein, dass beim Schwoien die Nachbarboote nicht berührt werden.

 

Das Anbringen der Belegleinen hat im Einvernehmen mit dem Hafenmeister zu erfolgen. Die Mindeststärken sind ausreichend zu dimensionieren. Bei Bruch einer Festmacherleine o.ä. haftet der Eigner in voller Höhe für den Schaden.

 

Das Setzen von Segeln im Stand geschieht auf eigene Gefahr. Für evtl. Schäden haftet der Eigner in voller Höhe.

 

Freie Liegeplätze sind mit einer grünen Tafel gekennzeichnet. Gästen wird ein Liegeplatz vom Hafenmeister angewiesen.

 

Wer seinen Liegeplatz für längere Zeit (Wochenend- Urlaubstörn) hat den Hafenmeister über die Dauer der Abwesenheit zu informieren und das Schild auf grün zu stellen.

 

Für jedes Boot, dass einen Liegeplatz erhält, ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

Das Festmachen an anderen Booten ist ohne Zustimmung des Eigners nicht gestattet.

 

Der Motorbetrieb im Stand ist auf kürzeste Zeiten zu beschränken.

 

Kindern ist das Betreten der Stege nur unter Aufsicht von Erwachsenen erlaubt. Nichtschwimmer müssen eine Rettungsweste tragen.

 

Die Verunreinigung des Wassers, der Steganlagen und des Grundstücks ist im Interesse der Umwelt und der Anlieger zu vermeiden. Die Benutzung von Pump-WC sind nicht gestattet. Das Entleeren von Chemie-Toiletten ist in die sanitären Anlagen ist verboten. Nächste Möglichkeit zur Entleerung, Marina Kröslin.

 

 

5.    Einhaltung der Haus- und Hafenordnung  

 

Verantwortlich für die Einhaltung der Haus- und Hafenordnung sind der Vorstand, der Hafenmeister und jedes Vereinsmitglied. Bei genehmigten Veranstaltungen sind die Durchführenden für die Einhaltung der Haus- und Hafenordnung verantwortlich.

 

6.    Verstöße gegen die Haus- und Hafenordnung 

 

Verstöße gegen Haus- und Hafenordnung werden in angemessener Weise geahndet (Schadensersatzansprüche, Entziehen der Nutzungserlaubnis, Erteilen eines Hausverbotes).

 

 

7.    Ersatz bei Beschädigungen

 

Wer den Vereinsbesitz vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, ist zum vollen Ersatz des Schadens verpflichtet.

 

 

8.    Haftungsbeschränkung des Vereins

 

Die Benutzung des Vereinsgeländes, aller Vereinsanlagen und des Vereinshauses geschieht auf eigene Gefahr. Der Verein haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die durch Sturm, Feuer, Elektrizität, umfallende Bäume oder dergleichen, Sachbeschädigung durch Dritte, Diebstahl oder im Zusammenhang mit Arbeiten an den Bootsanlagen entstehen.

 

 

9.    Sonstige Nutzung Private Veranstaltungen

 

                         

Private Veranstaltungen der Vereinsmitglieder sind beim Vorstand rechtzeitig anzumelden und von diesem zu genehmigen. Es wird eine angemessene Nutzungsgebühr erhoben.

 

Gästezimmer

 

Die Nutzung des Gästezimmers im Vereinshaus erfolgt nur durch Vereinsmitglieder und deren Familienangehörige. Die Nutzung ist rechtzeitig im Voraus beim Vorstand anzumelden. Es wird eine tägliche Übernachtungspauschale (siehe Gebührenordnung) erhoben. 

 

Wohnwagen und Wohnmobile

 

Das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen auf dem Vereinsgelände ist nicht gestattet.

 

Haustiere 

             

Hunde und sonstige Haustiere sind im Vereinshaus nicht erlaubt. Auf dem Vereinsgelände sind sie an der Leine zu führen.  

 

 

Der Vorstand

Sportgemeinschaft Seesegeln Freest e. V.