Hausordnung der Sportgemeinschaft Seesegeln Freest e. V
Das Vereinsgelände und das Vereinshaus mitsamt all seiner Anlagen und
Einrichtungsgegenstände dient den sportlichen und gesellschaftlichen
Interessen des Vereins.
Die Vereinsmitglieder und Nutzer sind zu einem verantwortungsbewussten,
umsichtigen und pfleglichen Umgang mit diesen Anlagen, Gebäuden und
Einrichtungen verpflichtet. Die Vereinsmitglieder und Nutzer verhalten sich
in einer Art und Weise, in der sie andere Personen nicht einschränken oder belästigen.
1. Geltungsbereich
Die Hausordnung regelt die Nutzung des Vereinshauses und des Vereinsgeländes.
2. Nutzung des Vereinshauses
Die Nutzung des Vereinshauses ist ausschließlich den Vereinsmitgliedern vorbehalten.
Das Vereinshaus ist im Anschluss an die Nutzung in gereinigtem Zustand zu verlassen.
Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise das Vereinsgeschirr, sind unmittelbar
nach der Benutzung zu reinigen und an den dafür vorgesehenen Platz zurück zu stellen.
Im Vereinsgebäude herrscht Rauchverbot.
Die Regler an den Heizkörpern des Vereinshauses dürfen nicht verstellt werden.
Diese sind auf höchster Stufe eingestellt zu halten, da die Temperatur zentral
gesteuert wird. Beim Verlassen des Vereinshauses ist die Heizungstemperatur
am zentralen Heizungstemperaturregler abzusenken und das Licht auszuschalten.
Die Lagerung von Privatgegenständen im Vereinshaus und in der Garage ist
grundsätzlich nicht erlaubt (einzige Ausnahme: private Spinde im Heizungsraum).
Bei Zuwiderhandlungen können abgelagerte Gegenstände vom Vorstand entfernt
und ohne vorherige Rücksprache auf Kosten des Eigentümers entsorgt werden.
Alle Vereinsmitglieder tragen Sorge, dass das Vereinshaus und das Vereinsgelände
nach Verlassen abgeschlossen werden. Jedes Mitglied schließt das Eingangstor bei
seiner Ein- und Ausfahrt.
3. Nutzung des Vereinsgeländes durch Gastlieger und Gäste
Angemeldete Gastlieger (Tages- und Dauerlieger) und Gäste von Vereinsmitgliedern
können die sanitären Anlagen, das Grillhaus und die Spielgeräte nutzen. Das Grillhaus
wird dabei nur zum Grillen und nicht zum dauerhaften Aufenthalt genutzt.
Gäste von Vereinsmitgliedern sind wie Gastlieger angesehen, wenn sie sich länger
als 3 Tage auf dem Vereinsgelände aufhalten. Das gastgebende Vereinsmitglied
entrichtet für seine Gäste ab dem 4. Tag Gebühren in gleicher Höhe wie für einen
Gastlieger (entsprechend den Hafengebühren für Gastlieger).
Das Betreten und die Nutzung des Vereinsgeländes durch Minderjährige ist nur in
Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
4. Einhaltung der Hausordnung
Verantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung sind der Vorstand und
der Hafenmeister. Bei genehmigten Veranstaltungen sind die Durchführenden für
die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich.
5. Verstöße gegen die Hausordnung
Verstöße gegen die Hausordnung werden in angemessener Weise geahndet
(Schadensersatzansprüche, Entziehen der Nutzungserlaubnis, Erteilen eines
Hausverbotes).
6. Ersatz bei Beschädigungen
Wer den Vereinsbesitz vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, ist zum vollen
Ersatz des Schadens verpflichtet.
7. Haftungsbeschränkung des Vereins
Die Benutzung des Vereinsgeländes, aller Vereinsanlagen und des Vereinshauses
geschieht auf eigene Gefahr. Der Verein haftet nicht für Sach- und Personenschäden,
die durch Sturm, Feuer, Elektrizität, umfallende Bäume oder dergleichen,
Sachbeschädigung durch Dritte, Diebstahl oder im Zusammenhang mit Arbeiten
an den Bootsanlagen entstehen.
Private Veranstaltungen
Private Veranstaltungen der Vereinsmitglieder (z.B. Geburtstage, Jugendweihe,
Hochzeiten etc.) sind beim Vorstand rechtzeitig anzumelden und von diesem zu
genehmigen. Es wird eine angemessene Nutzungsgebühr erhoben.
Gästezimmer
Die Nutzung des Gästezimmers im Vereinshaus erfolgt nur durch Vereinsmitglieder
und deren Familienangehörige. Die Nutzung ist rechtzeitig im Voraus beim Vorstand
anzumelden. Es wird eine tägliche Übernachtungspauschale
(siehe Gebührenordnung) erhoben.
Wohnwagen und Wohnmobile
Das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen auf dem Vereinsgelände ist
nicht gestattet.
Haustiere
Hunde und sonstige Haustiere sind im Vereinshaus nicht erlaubt. Auf dem
Vereinsgelände sind sie an der Leine zu führen.