Hausordnung der Sportgemeinschaft Seesegeln Freest e. V

 

Das Vereinsgelände und das Vereinshaus mitsamt all seiner Anlagen und

Einrichtungsgegenstände dient den sportlichen und gesellschaftlichen

Interessen des Vereins.

 

Die Vereinsmitglieder und Nutzer sind zu einem verantwortungsbewussten,

umsichtigen und pfleglichen Umgang mit diesen Anlagen, Gebäuden und

Einrichtungen verpflichtet. Die Vereinsmitglieder und Nutzer verhalten sich

in einer Art und Weise, in der sie andere Personen nicht einschränken oder belästigen.

 

1.    Geltungsbereich

 

Die Hausordnung regelt die Nutzung des Vereinshauses und des Vereinsgeländes.

 

2.    Nutzung des Vereinshauses

 

Die Nutzung des Vereinshauses ist ausschließlich den Vereinsmitgliedern vorbehalten.

                                     

Das Vereinshaus ist im Anschluss an die Nutzung in gereinigtem Zustand zu verlassen.

Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise das Vereinsgeschirr, sind unmittelbar

nach der Benutzung zu reinigen und an den dafür vorgesehenen Platz zurück zu stellen.  

 

Im Vereinsgebäude herrscht Rauchverbot.

                                                                                                                    

Die Regler an den Heizkörpern des Vereinshauses dürfen nicht verstellt werden.

Diese sind auf höchster Stufe eingestellt zu halten, da die Temperatur zentral

gesteuert wird. Beim Verlassen des Vereinshauses ist die Heizungstemperatur

am zentralen Heizungstemperaturregler abzusenken und das Licht auszuschalten.        

 

Die Lagerung von Privatgegenständen im Vereinshaus und in der Garage ist

grundsätzlich nicht erlaubt (einzige Ausnahme: private Spinde im Heizungsraum).

Bei Zuwiderhandlungen können abgelagerte Gegenstände vom Vorstand entfernt

und ohne vorherige Rücksprache auf Kosten des Eigentümers entsorgt werden.

 

Alle Vereinsmitglieder tragen Sorge, dass das Vereinshaus und das Vereinsgelände

nach Verlassen abgeschlossen werden. Jedes Mitglied schließt das Eingangstor bei

seiner Ein- und Ausfahrt.

 

3.    Nutzung des Vereinsgeländes durch Gastlieger und Gäste

 

Angemeldete Gastlieger (Tages- und Dauerlieger) und Gäste von Vereinsmitgliedern

können die sanitären Anlagen, das Grillhaus und die Spielgeräte nutzen. Das Grillhaus

wird dabei nur zum Grillen und nicht zum dauerhaften Aufenthalt genutzt.

                                        

Gäste von Vereinsmitgliedern sind wie Gastlieger angesehen, wenn sie sich länger

als 3 Tage auf dem Vereinsgelände aufhalten. Das gastgebende Vereinsmitglied

entrichtet für seine Gäste ab dem 4. Tag Gebühren in gleicher Höhe wie für einen

Gastlieger (entsprechend den Hafengebühren für Gastlieger).

                                                                                             

Das Betreten und die Nutzung des Vereinsgeländes durch Minderjährige ist nur in

Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

                                    

4.    Einhaltung der Hausordnung  

 

Verantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung sind der Vorstand und

der Hafenmeister. Bei genehmigten Veranstaltungen sind die Durchführenden für

die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich.

 

5.    Verstöße gegen die Hausordnung

 

Verstöße gegen die Hausordnung werden in angemessener Weise geahndet

(Schadensersatzansprüche, Entziehen der Nutzungserlaubnis, Erteilen eines

Hausverbotes).

 

6.    Ersatz bei Beschädigungen

 

Wer den Vereinsbesitz vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, ist zum vollen

Ersatz des Schadens verpflichtet.

 

7.    Haftungsbeschränkung des Vereins

 

Die Benutzung des Vereinsgeländes, aller Vereinsanlagen und des Vereinshauses

geschieht auf eigene Gefahr. Der Verein haftet nicht für Sach- und Personenschäden,

die durch Sturm, Feuer, Elektrizität, umfallende Bäume oder dergleichen,

Sachbeschädigung durch Dritte, Diebstahl oder im Zusammenhang mit Arbeiten

an den Bootsanlagen entstehen.

 

  1. Sonstige Nutzung

 

Private Veranstaltungen

                                                          

Private Veranstaltungen der Vereinsmitglieder (z.B. Geburtstage, Jugendweihe,

Hochzeiten etc.) sind beim Vorstand rechtzeitig anzumelden und von diesem zu

 genehmigen. Es wird eine angemessene Nutzungsgebühr erhoben.

 

Gästezimmer

 

Die Nutzung des Gästezimmers im Vereinshaus erfolgt nur durch Vereinsmitglieder

und deren Familienangehörige. Die Nutzung ist rechtzeitig im Voraus beim Vorstand

anzumelden. Es wird eine tägliche Übernachtungspauschale

(siehe Gebührenordnung) erhoben.

 

Wohnwagen und Wohnmobile

 

Das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen auf dem Vereinsgelände ist

nicht gestattet.

 

Haustiere

                    

Hunde und sonstige Haustiere sind im Vereinshaus nicht erlaubt. Auf dem

Vereinsgelände sind sie an der Leine zu führen.